11. Dezember 2015 | Ernährung, Gesundheit, Neuigkeiten

Mysterium Glühwein: Die letzte Bastion gegen die EU

Mysterium Glühwein: Die letzte Bastion gegen die EU

Mysterium Glühwein: Die letzte Bastion gegen die EU (Quelle: GoncharukMaks/shutterstock.com)

Für die meisten Menschen gehört Glühwein zu einem guten Weihnachtsmarkt einfach dazu. Er wärmt in der kalten Jahreszeit von Innen, beschwipst die Sinne und schmeckt dazu noch außerordentlich gut.

Letztendlich ist jedoch nicht bekannt, welche Zutaten im Glühwein überhaupt enthalten sind. Die Hersteller speisen die Konsumenten mit Floskeln à la feine Gewürzkomposition oder nach altem Familienrezept ab.

Der Grund: Die Europäische Union hat noch nicht festgelegt, dass auf alkoholischen Getränken eine Zutatenliste abgedruckt werden muss. Der Verbraucherschutz Bayern möchte nun dagegen vorgehen.

In diesem Zusammenhang hat der Verbraucherschutz Bayern eine kleine Studie durchgeführt (Studie leider nicht mehr verfügbar), bei der es darum ging, die Inhaltsstoffe von Glühwein anhand des Etiketts zu enttarnen. Welche Endresultate dabei herauskamen, erfahrt Ihr im folgenden Artikel.

Gesichertes Wissen über Glühwein

Im Zusammenhang mit Glühwein sollte man sich über folgende Punkte bewusst werden:

  • Glühwein ist offiziell ein aromatisiertes, weinhaltiges Getränk
  • Glühwein muss seit März 2015 mindestens 7% Alkohol enthalten
  • Wasser darf nicht künstlich zugesetzt werden
  • Ein Glas mit 200 Millilitern enthält ungefähr 200 Kilokalorien

Europa und die liebe Zutatenliste

Wer sich einmal ein bisschen mit dem Thema Europa und seinen Richtlinien auseinandergesetzt hat, der weiß, dass viele Regeln sinnvoll, aber manche einfach nur maßlos überzogen sind.

Zu den sinnvollen Richtlinien gehört definitiv die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie besagt, dass auf vorverpackten Lebensmitteln ab 2016 die Zutaten und die Nährwerte angegeben werden müssen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Für Getränke, die mehr als 1,2% Alkohol enthalten, gilt die Lebensmittelinformationsverordnung nicht. Auf solchen Produkten müssen keine Informationen über Zutaten oder Nährwerte angegeben werden – auch ab 2016 nicht. Das Etikett von Glühwein bleibt also rein.

Über die Studie aus Bayern

Die Verbraucherschützer aus Bayern haben sich insgesamt 22 Glühweinsorten aus dem Supermarkt angeschaut und in Bezug auf Qualitätsangaben, Zutaten und Nährwerte ausgewertet.

  • Qualitätsangaben
    Zur Qualität des Glühweins lässt sich bei 18 Sorten keine Aussage treffen, da Informationen wie beispielsweise die Anbaugebiete fehlen. Lediglich bei vier Glühweinen wird tatsächlich die Rebsorte genannt.
  • Zutaten
    Es gibt keine konkreten Angaben über die enthaltenen Zutaten. Die einzigen Informationen sind Werbe-Bla-Bla wie beispielsweise traditionell fein gewürzt. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Zwei von 22 Glühweinen haben tatsächlich Angaben über die enthaltenen Zutaten gemacht. Hierbei handelte es sich allerdings um Bio-Glühwein. Vier weitere Bio-Glühweine machten keine Angaben über ihre Zutaten.
  • Nährwerte
    Auch über die Nährwerte werden keine Angaben gemacht – in 22 von 22 Fällen.

Die Forderungen des Verbraucherschutzes aus Bayern

Die bayrischen Verbraucherschützer setzen sich dafür ein, dass die Europäische Union ihre Richtlinien ändert und Zutaten und Nährwertangaben zukünftig auch auf alkoholischen Getränken abgedruckt werden müssen.