Fitness-Tracker: Überwachung durch die Krankenkasse?

Fitness-Tracker: Überwachung durch die Krankenkasse? (Quelle: ESB Professional/shutterstock.com)
Fitness-Tracker liegen aktuell im Trend. Immer mehr Menschen besorgen sich die kleinen, aber raffinierten elektronischen Geräte, die wahlweise beim Sport oder auch den gesamten Tag über getragen werden können.
Die Vielfalt ist dabei fast unüberschaubar: Manche Fitness-Tracker kosten lediglich ein paar Euro, sind dafür aber auch nur dazu in der Lage, die Schritte ihrer Benutzer zu zählen. Andere Geräte kosten über 1.000,00 Euro und überwachen alles, was sich denn so überwachen lässt (Herzfrequenz, Kalorienverbrauch, tägliche Bewegung usw.).
Besonders beliebt: Fitness-Tracker, die direkt mit dem Smartphone verbunden sind und die Daten in einer praktischen Web-App darstellen.
Die Krankenkassen haben diesen Trend erkannt. Beispielsweise die Techniker Krankenkasse möchte es ihren Kunden in Zukunft ermöglichen, ihre Fitness-Daten direkt an die elektronische Gesundheitsakte zu übertragen. Die Krankenkasse könne so die Gesundheit ihrer Patienten besser überwachen und ihnen speziell darauf ausgerichtete Bonusprogramme anbieten.
Die Vorteile einer Überwachung durch die Krankenkasse
Auf den ersten Blick hat die Übertragung der Fitness-Daten an die Krankenkassen zahlreiche Vorteile, die wir Euch natürlich nicht vorenthalten möchten:
- Geringere Beitragszahlungen
Wer durch Fitness-Tracker beweist, dass er einen gesunden Lebensstil pflegt, der könnte in Zukunft mit einer geringeren Beitragszahlung rechnen. Denn: Wer gesund lebt, wird seltener krank und kostet die Krankenkasse auf Dauer somit auch weniger Geld. - Warnung vor drohenden Krankheiten
Wenn die Fitness-Daten zeigen, dass mit dem Patienten etwas nicht in Ordnung ist, dann könnten automatische Warnsysteme der Krankenkasse Alarm schlagen und dem Patienten mitteilen, dass er unter eine bestimmten Krankheit leiden könnte. Ein solches Frühwarnsystem würde dazu führen, dass Krankheiten in einem frühen Stadium erkannt und behandelt werden. - Datenübertragung durch Patienten gesteuert
Der Patient sollte selbst bestimmen, welche Daten die Krankenkasse einsehen darf und welche nicht. Auf diese Weise würde eine totale Überwachung durch die Krankenkasse verhindert werden. Somit könnte der Patient beispielsweise nur solche Daten offenlegen, die ihm zugutekommen.
Die Nachteile einer Überwachung durch die Krankenkasse
Datenschützer, die den Beitrag bis hierhin gelesen haben, dürften vermutlich bereits einen Herzinfarkt erlitten haben. Der Datenschutz ist tatsächlich ein großes Problem, da man nie wissen kann, was mit den Daten geschieht oder wer sich unerlaubt Zutritt verschaffen könnte. Hacker sind hierbei eine ernsthafte Bedrohung.
Des Weiteren wären natürlich auch Manipulationen durch den Patienten selbst möglich. Denn wer kann sicherstellen, dass der Fitness-Tracker auch tatsächlich vom Patienten selbst getragen wird? Außerdem könnten die übertragenen Daten natürlich auch durch technische Manipulationen beschönigt werden.
Selbst der Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich diesbezüglich bereits zu Wort gemeldet: Er ist strikt dagegen, dass Fitness-Tracker für Bonusprogramme verwendet werden. Dies könnte ein erster Schritt in Richtung der totalen Überwachung sein. Krankenkassen könnten die Nutzung von Fitness-Trackern beispielsweise erzwingen, indem man die günstigsten Tarife nur dann erhält, wenn man ein solches Gerät am Körper trägt.
Wenn Bonusprogramme in Verbindung mit Fitness-Trackern von Anfang an verboten werden, würden die entsprechenden Institutionen gar nicht erst in Versuchung kommen, die Benutzung von Fitness-Trackern zu erzwingen.